• Boote müssen gemäß den Anweisungen des Freizeitdorfes am zugewiesenen Liegeplatz festgemacht werden.
  • An den Gummi-Verankerungen müssen Stoßdämpfer angebracht sein. Metallfedern sind nicht zulässig.
  • Eine unsachgemäße Verwendung von Auslegern zum Nachteil benachbarter Liegeplätze oder eine unsachgemäße Belastung von Auslegern oder anderen Liegeplatzeinrichtungen darf nicht vorkommen. Mit Wasser gefüllte und gesunkene Boote müssen vom Liegeplatzeigentümer sofort beseitigt werden.
  • Der Liegeplatzeigentümer muss dafür sorgen, dass die Liegeplatzklampen und das Boot mit seiner Ausstattung im Allgemeinen wie Vordach, Fallrohre usw. keinen Lärm abgeben, der die Umgebung stört.
  • Fritidsbyn hat das Recht, auf Kosten des Liegeplatzeigentümers den Liegeplatz anzupassen und auch sonst alle Maßnahmen zu ergreifen, die zur Einhaltung der Ordnungs- und Sicherheitsvorschriften erforderlich sind, einschließlich der sofortigen und angemessenen Reparatur und Behandlung von Booten, die nicht wie vorgesehen schwimmen.
  • Der Yachthafeneigentümer verpflichtet sich, Ungenauigkeiten und Schäden, die auf die Hafenausrüstung von Fritidsbyn oder in der Umgebung im Allgemeinen zurückzuführen sind, sowie Verstöße gegen diese Vorschriften unverzüglich Fritidsbyn zu melden.
  • Der Liegeplatzeigentümer ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass alle Elektrogeräte zugelassen sind und Gasgeräte geprüft, zugelassen und gemäß den Anweisungen verwendet werden.
  • Das Abstellen von Gegenständen auf dem Steg ist nicht gestattet
  • Autos müssen auf ausgewiesenen, gebührenpflichtigen Parkplätzen abgestellt werden, die je nach Verfügbarkeit zur Verfügung stehen.
  • Bootsanhänger dürfen nicht auf Parkplätzen abgestellt werden.
  • Am Ende der Saison muss das Boot des Liegeplatzeigentümers vom Liegeplatz entfernt werden, das verbleibende Boot unterliegt der Obhut und Lagerung von Fritidsbyn und erfolgt auf Verantwortung und Kosten des Bootseigentümers.
  • Aktuelle Informationen und geänderte Verfahrensregeln sind am Stegbereich und auf der Website des Erholungsdorfes www,kapellskarscamping.se ausgehängt. Der Liegeplatzeigentümer wird an seine Pflicht erinnert, sich über die geltenden Vorschriften und Anweisungen für das Erholungsdorf zu informieren.
de_DEGerman